Grundsätze

Grundsätze unserer Arbeit

Jede pädagogische Einrichtung sollte ein institutionelles Schutzkonzept erarbeiten und als Präventionsmaßnahme konzeptionell verankern. 
Ein „Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt“ sollte über die Träger als eine gebündelte Bemühung verstanden werden,  um die Prävention von
sexualisierter Gewalt in der Gesamtheit der Einrichtung sicher zu stellen.

Ein Schutzkonzept baut auf einem ganzheitlichen Ansatz auf, der auf der Basis einer Grundhaltung von ‚Wertschätzung und Respekt‘ mit dem
Ziel und unter dem Dach einer ‚Kultur der Achtsamkeit‘ die verschiedenen präventiven Maßnahmen in Beziehung zueinander bringt. Die in der
Präventionsordnung stehenden Maßnahmen stehen somit nicht isoliert sondern in einem Gesamtzusammenhang.

Um Kinder und Jugendliche überall dort, wo sie sich aufhalten, vor sexuellem Missbrauch schützen zu können, muss man wissen, wie alle
in der Gesellschaft sich mit dem Thema auseinandersetzen sollen und aktiv dazu beitragen, sichere Räume für Mädchen und Jungen
zu schaffen. Gerade Einrichtungen oder Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind, müssen wissen, wie wirksamer
Kinderschutz umgesetzt werden kann. Hier sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Welche Strategien setzen Täter:innen ein, um sexuelle Gewalt zu planen und zu verüben?
  • Welche Gegebenheiten könnte ein:e Täter:in in unserer Einrichtung bzw. in unserer Organisation ausnutzen?
  • An wen wende ich mich im Falle eines Verdachts?
  • Wie sieht ein Umgang mit Mädchen und Jungen aus, der ihre individuellen Grenzen achtet?
  • Wie kann ich mich selbst vor falschem Verdacht schützen?

Ein Schutzkonzept soll der Beantwortung all dieser und weiterer Fragen dienen und bezieht auch den Umgang mit digitalen Medien ein, da Kinder und Jugendliche oftmals nicht zwischen Online- und Offline-Welt trennen. Ein Schutzkonzept hilft beispielsweise Schulen, Kindertagesstätten,
Heimen, Sportvereinen, Kliniken, Kirchengemeinden oder Kinder- und Jugendreisen zu Erfahrungsräumen und Orten zu werden, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt geschützt sind. Zugleich sollten sie Orte sein, wo Kinder und Jugendliche kompetente Ansprech-personen finden, die zuhören und helfen können, wenn ihnen dort oder andernorts – beispielsweise im familiären Umfeld – sexuelle Gewalt
angetan wird.                                                                                                            

Ein Schutzkonzept bietet Missbrauch keinen Raum.

(Quelle: https://www.kein-raum-fuer-missbrauch.de/initiative)

Wenn Sie Fragen zu dem Thema „Institutionelles Schutzkonzept“ haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie, welche Unterstützungsmöglichkeiten Sie hierzu bekommen können.