Grundsätze unserer Arbeit
Die Arbeit des DKSB basiert auf den Grundsätzen, die in der Satzung festgeschrieben sind. Dabei geht es um die Verwirklichung der im Grund-
gesetz verankerten Rechte für Kinder sowie die Umsetzung des UN-Übereinkommens und damit um die Verwirklichung und Absicherung einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft.
Als Verein engagieren wir uns mit vielen Aktionen, um auf den Kinderschutz aufmerksam zu machen, und bieten eine Reihe von
Präventionsprojekten an.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit als „Freier Träger“ der Jugendhilfe sind die §§ 14 und 16 SGB VIII, die im „Kinder- und Jugendstärkungs-
gesetz (KJSG) neu definiert worden sind. Danach ist der DKSB die „Beratungsstelle gegen alle Formen der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“, d.h. wir bieten Kindern und Jugendlichen und auch deren Familienangehörigen und Bezugspersonen eine niedrigschwellige Hilfestellung, Unterstützung und Information in Bezug auf Gefahrensituationen. Unsere Präventionsprojekte umfassen unterschiedliche Bausteine zur Förderung der Handlungssicherheit von Kindern und Erwachsenen vor allem bei sexuellen Grenzverletzungen.
Die Grundsätze unserer Arbeit sind auchin einem von uns entwickelten Schutzkonzept definiert, die für alle Mitarbeiter:innen verbindlich sind.
So schaffen wir für die Betroffenen einen „Sicheren Ort“, bieten verlässlich und vertrauensvoll Rat und Hilfe.