§ 8 a/b Fachberatung

§ 8a/b Fachberatung

Alle Personen und Institutionen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohl-
gefährdung im Einzelfall Anspruch (nach §8a/8b SGB (8) Kinder und Jugendhilfe und  §4KKG, Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) auf eine Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (Kinderschutzfachkraft).

Die Beratung soll dabei helfen, die eigenen  Wahrnehmungen und gemachten Beobachtungen gemeinsam zu reflektieren und zu sortieren,
um so mögliche Risikofaktoren zusammen zu tragen.  Zu dieser Beratung gehört auch, auf  Ressourcen des Familiensystems zu  schauen und die Gesamtsituation für das Kind oder die:den Jugendliche:n einzuschätzen.  Ferner wird gemeinsam weiter  besprochen, wie die Kinder und Eltern gut mit einbezogen werden können und welche Hilfsangebote für die Familie ggf. in Frage kommen könnten.  Das gemeinsame Erarbeiten von
konkreten Handlungsschritten sowie die Überprüfung, ob alle nötigen Institutionen mit einbezogen sind, gibt Handlungssicherheit für die
Kolleg:innen und unterstützt das professionelle Handeln zum Wohle der Kinder und Jugendlichen.

Die Beratung zur Gefährdungseinschätzung unterliegt dem Datenschutz und  erfolgt daher anonymisiert, die Kosten für die  Beratung trägt der  Landkreis Harburg.
Eine Fachberatung dauert in der Regel 60-90 Minuten und findet  in unserer  Beratungsstelle statt. Falls aus logistischen Gründen eine Beratung
vor Ort eine bessere Alternative darstellt, kommen wir auch in die Einrichtung.