§ VIII a/b für pädagogische Fachkräfte

§ VIII a/b für pädagogische Fachkräfte

Alle Personen und Institutionen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohl-
gefährdung im Einzelfall Anspruch (nach §VIII a/ b SGB, Kinder- und Jugendhilfe und § IV KKG, Gesetz zur Kooperation und Information im
Kinderschutz) auf eine Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (Kinderschutzfachkraft).

Anliegen einer § VIII a /b Beratung können sein:

  • Überprüfung und Reflexion der eigenen Wahrnehmung und Beobachtungen
  • Analyse von Schutz- und Risikofaktoren des Kindes unter Einbeziehung des Familiensystems
  • Einschätzung der möglichen Gefährdung
  • Planung des weiteren Vorgehens mit konkreten Handlungsschritten
  • Überlegung und Gestaltung zu der Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
  • Mögliche Netzwerkressourcen eruieren und prüfen

Die VIII a/b Fachberatung findet je nach Bedarf persönlich, online oder telefonisch statt.

Die Beratung zur Gefährdungseinschätzung unterliegt dem Datenschutz und erfolgt daher anonymisiert, die Kosten für die Beratung trägt
der Landkreis Harburg.

Unsere Arbeit basiert auf gegenseitiger Achtung, Wertschätzung und Hilfe zur Selbsthilfe. Zeitnahe Unterstützung ist uns dabei ein wichtiges
Anliegen.